20.2.2021 Hartmut Pflughaupt
Endlich mal eine erfreuliche Nachricht. Auch in diesem Jahr sind wir Nutznießer der Aussetzung der Befahrungsabgaben für die Schifffahrt und müssen keine Kanalgebühren bezahlen.
Weitere Informationen gibt hier es auf der Homepage vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau.