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13.5.2026 Webredaktion

Manche Nachrichten brauchen Zeit, bis sie endgültig bestätigt sind. Heute ist so ein Tag und bevor Ihr es aus anderen Quellen erfahrt, möchten wir Euch informieren:

Ein Jahr ist vergangen, seit Felix Flentge, Jens Holscher und ich (Luise Boehlich) auf den Zuschauerplätzen im Hamburger Landgericht saßen und die Urteilsverkündung gegen unseren ehemaligen FSJler und Trainer verfolgten. Es war ein langer Weg bedingt durch die Revision, die von Seiten des Trainers eingelegt wurde. Nun haben wir die Bestätigung erhalten: Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof im März 2026 abgelehnt. Damit steht fest: Das Urteil ist rechtskräftig. Dieses juristische Verfahren ist damit am Ende angekommen. Für uns als Vorstand war und ist es wichtig, hier für volle Klarheit zu sorgen. Zur Erinnerung hier noch einmal ein kurzer Rückblick auf die bisher veröffentlichten Geschehnisse:

Im Februar 2023 hatten wir unserem langjährigen Trainer gekündigt. Der Grund hierfür war ein massives Nähe-Distanz-Problem des Trainers. Es handelte sich hierbei um ein grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber Kindern des SVAOe, die an einem Opti-Trainingslager im Oktober 2022 gemeinsam mit ihm als Trainer teilnahmen. Beobachtet hatten dies Trainer des Segel-Verbands Schleswig-Holstein (SVSH), die sich daraufhin an den Hamburger Sportbund (HSB) gewandt haben. Der Vorstand erfuhr von diesen Vorfällen erst im Februar 2023, suspendierte den Trainer daraufhin unmittelbar und sprach nach einer Anhörung des Trainers die Kündigung aus. Hierbei folgte der Vorstand dem Rat verschiedener langjährig geschulter Fachleute aus dem Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt (PSG).

Im Februar 2025 erreichte uns dann die Nachricht, dass gegen unseren ehemaligen Trainer ein Strafverfahren wegen sexualisierter Gewalt beim Landgericht Hamburg anhängig war. Im Strafverfahren wurden Fälle aus den Jahren 2015 bis 2023 von männlichen Betroffenen aus unserem Nachbarverein Yachtclub Meridian (YCM), mit dem wir den Jollenhafen Alsterufer teilen, verhandelt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Trainer bereits seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Wir möchten Euch heute transparent über die Hintergründe informieren, da dieser Fall uns als Verein sowie die Segelvereine Hamburgs tief bewegt hat.

Die Verkündung und die Begründung des Urteils dauerten ca. zwei Stunden; in dieser Zeit schilderte die Vorsitzende Richterin 19 angeklagte Taten von sexuellem, teils schwerem Missbrauch, von denen letztlich 10 zur Verurteilung führten.

Die Opfer waren zu den Tatzeitpunkten zwischen 10 und 14 Jahren alt. Laut Urteilsbegründung suchte sich der Täter gezielt Jungen aus, die die Pubertät noch nicht erreicht hatten und aufgrund schwieriger Lebenssituationen leicht zu manipulieren waren. Durch gezieltes Anbahnungsverhalten „Grooming“ erschlich er sich nicht nur ihr Vertrauen, sondern auch das der Eltern und des gesamten Umfeldes, inklusive anderer Trainer und Eltern. So fiel es lange Zeit nicht auf, dass der Trainer ein viel zu enges und teils körperliches Verhältnis zu den Kindern hatte. Hierdurch wurden schließlich auch Situationen möglich, in denen es zu sexuellem Missbrauch kam.

Er hatte sein gesamtes Leben – vom Lehramtsstudium, der Arbeit an einer Waldorfschule bis hin zu Tätigkeiten als Segeltrainer, aber auch beim Schwimmen und Klettern – gezielt um die Arbeit mit Kindern herum aufgebaut. Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei ihm schließlich eine Störung der Sexualpräferenz im Sinne einer ausschließlichen homosexuellen Pädophilie fest. Die Auswertung seines Computers bestätigte zudem den Besuch einschlägiger Internetseiten. Der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte wurde trotz der „Mindestfeststellung“ zum Konsum vorläufig eingestellt.

Erschütternd für uns war seine völlige Empathielosigkeit während der Urteilsverkündung. Trotz der Beweise zeigte er keinerlei Reue oder Schuldbewusstsein. Seine Aussage „Wenn ein Kind nein gesagt hat, habe ich es in Ruhe gelassen“ verdeutlichte seine gefährliche Realitätsverweigerung. Während der gesamten Verkündung schrieb er manisch in einen Block und vermied jeden Blickkontakt. Bis zuletzt war er allein auf die negativen Folgen des Strafverfahrens für sein eigenes Leben fokussiert. So wünscht er sich für die Zukunft eine Psychotherapie machen zu können, „um die Belastungen des Strafverfahrens“ verarbeiten zu können. Mit der Verantwortung für das Leid der Nebenkläger setzte er sich bis zum Schluss nicht erkennbar auseinander. Auch über die Folgen des Missbrauchs für das Leben der Nebenkläger wurde gesprochen, die wohl ein Leben lang andauern werden. Der Trainer hat die Taten nicht gestanden. Mit einem Geständnis hätte er den Nebenklägern das Leid der langen Verhandlung erspart. Auch wäre dann die Urteilsbegründung deutlich kürzer ausgefallen, die die Nebenkläger erneut detailliert an ihr Leid erinnerte.

Das Gericht verurteilte den Täter nach Erwachsenenstrafrecht, da er zum Zeitpunkt der schwersten Taten bereits volljährig war. Er wurde in insgesamt 10 Fällen schuldig gesprochen, die Verurteilung umfasst:

  • Einen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
  • Acht Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
  • Ein weiterer Fall des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen.
  • Die Verpflichtung zu finanziellen Entschädigungszahlungen (Schmerzensgeld) an die Opfer

Es ist uns wichtig, zu betonen, dass sich, wenn man die tatangemessenen Einzelstrafen für alle 10 Taten schlicht zusammenrechnen würde, eine Haftzeit von 14 Jahren und 2 Monaten ergäbe. Nach den Regeln der Gesamtstrafenbildung (§ 54 StGB) bildete das Landgericht Hamburg daraus eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.

Besonders schmerzhaft ist für uns die Erkenntnis, dass mindestens eine weitere Tat aus unserer Sicht hätte verhindert werden können. Der Grund für diese vermeidbare Tragweite liegt in den völlig gegensätzlichen Reaktionen auf die Vorfälle: Während unser Vorstand im März 2023 nach einer Anhörung des Trainers (bei der sogar ein Vorstandsmitglied des YCM unterstützend für den Täter anwesend war) und auf Basis klarer Handlungsempfehlungen von PSG-Fachleuten sowie des HSB die sofortige Kündigung aussprach, entschied sich unser Nachbarverein YCM trotz unserer ausdrücklichen Warnung für eine Weiterbeschäftigung.

Dem Trainer wurde aus den Reihen des YCM anfangs sogar explizit dazu geraten, sich gegen vermeintliche Verleumdungen und Verstöße gegen den Datenschutz juristisch zur Wehr zu setzen. Dabei haben wir zu keinem Zeitpunkt gegen den Datenschutz oder anderweitig geltendes Recht verstoßen. Im Gegenteil: Wir standen vor der massiven Herausforderung, aufgrund der rechtlichen Schweigepflicht eben nicht offen über die wahren Gründe der Kündigung sprechen zu können. Dies führte dazu, dass wir zunächst auf großes Unverständnis bei einigen unserer Opti-Eltern stießen, denen wir die Hintergründe nicht im Detail darlegen konnten.

Der Vorstand und die PSG-Ansprechpersonen des YCM stuften die Vorwürfe als „unkonkret“ und „haltlos“ ab. In Kenntnis der Vorfälle aus dem Oktober 2022 wurde dem Trainer dort der Rücken gestärkt; er nahm weiterhin an Segelwanderfahrten teil und arbeitete paradoxerweise sogar an neuen PSG-Schutzkonzepten mit. Gleichzeitig wurden ihm für eine Reise im Jahr 2023 Ausnahmen von den Schlafregeln gewährt, sodass er bei den Kindern schlafen durfte – eine Entscheidung, die zu einem weiteren Übergriff führte.

Da der SVAOe wegen der Haltung des YCM kein uneingeschränktes Hausverbot an der gemeinsamen Steganlage durchsetzen konnte, war die gesamte Saison 2023 von massiven Konflikten geprägt. Stefan Schacht, Sven Becker, Felix Flentge und Jens Holscher mussten den Trainer immer wieder unmissverständlich und teils lautstark von unseren Kindern wegweisen, da er beharrlich den Kontakt suchte. Diese unerträgliche Situation führte schließlich sogar dazu, dass einige Opti-Eltern mit ihren Kindern den SVAOe verließen.

Bisher waren wir davon ausgegangen, dass die sexuellen Übergriffe ausschließlich während der Wanderausfahrten des YCM in dessen Jurte stattfanden und waren daher auch davon ausgegangen, dass wir dem Täter keinerlei Möglichkeit für Übergriffe geboten haben. Eines der Opfer gab gegenüber uns nachträglich an, dass es über die Anklagepunkte hinaus zu weiteren schweren sexuellen Übergriffen am Alsterufer kam. Diese Vorfälle wurden nach Schilderung des Opfers auch im Rahmen des Verfahrens thematisiert. Dass der Missbrauch auch in unserem unmittelbaren sportlichen Umfeld stattfand, vertieft die Erschütterung über die damalige Blindheit der Verantwortlichen im Nachbarverein.

Die massiven Spannungen und das offensichtliche Fehlverhalten führten in der Folge zu einer Reihe von Krisengesprächen. Beteiligt waren neben dem SVAOe auch der Deutsche Segler-Verband (DSV), der Hamburger Sportbund (HSB), der Hamburger Segel-Verband (HSgV) und die Hamburger Segeljugend. Ziel dieser Gespräche war es, das eklatante Fehlverhalten aufzuarbeiten. Im Nachgang zum Urteil wurden vom DSV Empfehlungen an den YCM ausgesprochen: Der komplette Vorstand sowie alle PSG-Verantwortlichen sollten ausgetauscht werden, um eine glaubhafte Aufarbeitung der Geschehnisse zu ermöglichen. Nach unseren Informationen ist der ehemalige Vorstand des YCM jedoch bis heute nicht offiziell von seinen Ämtern zurückgetreten. Statt durch einen sofortigen Rücktritt Verantwortung für die Fehlentscheidungen zu übernehmen, ließen sich die Verantwortlichen lediglich bei der letzten Wahl nicht erneut aufstellen. Aus unserer Sicht ist dies ein weiterer Beleg für ein mangelhaftes Verantwortungsbewusstsein und fehlende Courage.

Wir möchten nochmals betonen: Bis heute ist uns kein Opfer innerhalb des SVAOe bekannt. Es wurde jedoch auch bei uns im Verein ein Anbahnungsverhalten beobachtet und wir halten es für sehr wahrscheinlich, dass es auch in unserem Verein zumindest zu Versuchen der Grenzüberschreitungen gekommen ist. Die Richterin äußerte in ihrer Urteilsbegründung ebenfalls die Überzeugung, dass es über die verhandelten Fälle hinaus weitere Opfer gäbe. Sollten wir nachträglich von Vorfällen aus unserem Verein Kenntnis erhalten, werden wir in aller erster Linie die Belange und Wünsche der Opfer berücksichtigen und die Sachverhalte sensibel aufarbeiten. Uns ist bewusst, dass es viele Jahre dauern kann, bis man sich solchen Geschehnissen stellen kann. Sollte also in der fernen Zukunft etwas hochkommen, werden wir auch dann noch ein offenes Ohr haben und etwaige Betroffene nach Kräften unterstützen. Dies ist die Pflicht des Vereins. Anlaufstellen, die sich professionell um Betroffene kümmern finden sich auf auch auf unserer Website: Schutz vor Gewalt – Interventionsleitfaden.

Wir sind erleichtert, dass dieses Kapitel zumindest juristisch abgeschlossen ist. Die Rechtskraft des Urteils bestärkt uns darin, unsere Präventionsarbeit und die Wachsamkeit in unserem Verein weiterhin mit höchster Priorität zu verfolgen. Dieser Fall hat schmerzhaft verdeutlicht, wie essenziell es ist, in Verdachtsfällen umgehend geschultes Fachpersonal einzubeziehen und konsequent auf deren Expertise zu hören.

Wir hoffen sehr, dass nun auch im YCM eine ernsthafte und ehrliche Aufarbeitung der Geschehnisse beginnt. Unser Ziel ist es, baldmöglichst wieder zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit an der Alster und am Schulgartenweg zurückzufinden, wie wir sie von früher kennen.

Um den Raum für den persönlichen Austausch und volle Transparenz zu schaffen, werden wir im Rahmen einer Mitgliederversammlung im Herbst persönlich für Euch zur Verfügung stehen. Wir möchten dann alle aufkommenden Fragen beantworten und gemeinsam mit Euch den Weg der Aufarbeitung weitergehen.

Luise Boehlich und Dr. Stephan Lunau

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