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19.10.2017 H-Eckhard von der Mosel

VTG Kadettrinne

Manche schöne Segelreise entwickelt sich zum Problem. Nicht immer ist das Wetter schuld. Manchmal sind es nur kleine Fehler in der Navigation, die großen Ärger auslösen können. So kann es ziemlichen Stress und hohe Kosten geben, wenn man in der Elbmündung an der falschen Stelle auf den Radarschirm der Verkehrszentrale Cuxhaven gerät. Nur geringe Fahrfehler im Bereich des Verkehrstrennungsgebietes Elbmündung lösen ungeahnte Zusammenstöße mit Polizei und anderen Behörden aus, die sich viele Skipper so nie vorgestellt haben.

So ging es auch dem Schiffsführer einer 20-m-Segelyacht, die im Juni 2014 bei eigentlich guten Bedingungen (Nordost 5) aus der Elbe heraus segelte. Der Raumschotkurs trieb sie schnell voran. Nur der Seegang machte einigen Crewmitgliedern zu schaffen. Dann drehte der Wind nur wenig mehr nach Ost, was den Weg zu einem fast vorwindigen Kurs machte. Der Skipper versuchte mit jeder Welle „Tiefe“ zu gewinnen, um dem Verkehrstrennungsgebiet Elbe in Höhe Scharhörnriff-N aus dem Wege zu gehen. Eine Halse wollte er angesichts des Seegangs und der geschwächten Mannschaft vermeiden. Leider ging die geplante Navigation nicht ganz auf. Zwar ist die Segelyacht wenig später nahe an den Tonnen, die die Außenseite des Fahrwassers kennzeichnen, aber leider doch gerade eben noch „drin“. Erst 20 Minuten später gelingt es dem Steuermann sich dank rückdrehendem Wind aus dem Gegenfahrwasser herauszuschleichen.

Durch die Wind- und Wassergeräusche hat der Skipper nicht gehört, dass sein Boot auf UKW bereits durch die Verkehrszentrale Cuxhaven gerufen und auf seinen falschen Kurs aufmerksam gemacht wurde. Als er sich meldet, wird er schroff aufgefordert, sofort seinen Kurs zu ändern. Für seine seglerischen Argumente hat man kein Verständnis.

Die Aufregung in der VKZ Cuxhaven ist groß, denn gleichzeitig läuft ein kleines Tankschiff im Fahrwasser in die Elbe. Was auf dem Radarschirm schon fast wie eine Kollision aussieht, ist in Wirklichkeit eine Passage im Abstand von 300 Metern. Weder die Segelyacht, noch der kleine Tanker ist dadurch behindert oder gar gefährdet.

Die Verkehrszentrale sieht das anders und meldet den Vorgang umgehend der Wasserschutzpolizei Hamburg. Diese veranlasst die Verfolgung der Segelyacht und des Tankers. So bekommen noch am selben Tag sowohl der Tankerkapitän nach dem Festmachen in Cuxhaven, als auch die Segelyacht nach dem Anlegen in Borkum Besuch von der Polizei. Personalien werden festgestellt. Bei der Segelyacht sogar die Personalien sämtlicher Crewmitglieder. Der Skipper kann noch von Glück sprechen, dass die Borkumer Polizei etwas großzügig ist und auf die Sicherstellung von Navigationselektronik und Einzug einer Kaution von 800 Euro verzichtet, was sonst, besonders gegenüber Ausländern üblich ist.

Radarplot low

Wieder zuhause erhält der Skipper bald eine Anhörung im Bußgeldverfahren der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Kiel. Der Skipper, der inzwischen anwaltlich beraten ist, weist noch einmal auf seine geringfügige Berührung des Verkehrstrennungsgebietes, seine kranke Besatzung und die besonderen Umstände hin. Er findet aber kein Gehör. Es ergeht ein Bußgeldbescheid. Er soll 791,00 Euro bezahlen. Das ist nur so „günstig“ weil der Tankerkapitän auch keine Behinderung empfunden und dies so zu Protokoll gegeben hatte.

Der Skipper lässt Einspruch einlegen. Dann hört er fast drei Jahre nichts. Dann wird er vor das Amtsgericht Bonn (!) zur Verhandlung geladen. Als Zeugen sollen Mitarbeiter der Verkehrszentrale und der Kapitän des Tankers erscheinen. Die Akte ist inzwischen angewachsen. Ein Radarplott ist mit Seekarte im DIN A3-Format beigefügt. Der Funkverkehr der Verkehrszentrale mit der Segelyacht auf Datenträgern aufgezeichnet und aktenkundig. Die Vernehmung des Tanker-Kapitäns, Personalien und die Polizeiberichte eingeheftet. Wer hätte gedacht, dass aus dem schönen Segeltörn so ein umfangreicher Gerichtsvorgang werden konnte!

Ein wirkliches Happy-End hat die Story, die auf wahren Vorgängen beruht, nicht gefunden: Dem Verteidiger gelang es den Richter in Bonn auf 400 Euro Bußgeld herunterzuhandeln. Dadurch entfiel auch die aufwändige, zeitraubende Verhandlung in Bonn. So oder so für den Skipper eine teure Erfahrung, die man sich ersparen sollte.

H.-Eckhard von der Mosel, Kiel
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator
www.vondermosel.de

Seekartenausschnitte mit freundlicher Genehmigung des NV-Verlages

Hinweis der Webredaktion: Auf Grund ungeklärten Copyrights wird das Verkehrstrennungsgebiet südlich von Gedser in diesem Artikel als Symbolbild gezeigt.

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