17.7.2020 Webredaktion
In eigener Sache.
Wir haben uns entschieden, die Aktualisierungen hinsichtlich der Corona-Einschränkungen an dieser Stelle einzustellen und hoffen, dass es keinen Grund geben wird, hier erneut über neue wesentliche Beeinträchtigungen zu informieren.
17.7.2020 Webredaktion
Norwegen
Deutschland hat die Reisebeschränkungen für Norwegen aufgehoben und Norwegen hat die Reisebeschränkungen für Deutscshe ebenfalls aufgehoben.
Schweden
Deutschland hat die Beschränkungen für die Einreise aus Schweden aufgehoben. Eine Quarantäne ist nicht mehr notwendig.
Aber: Dänemark hat die Einreise aus Schweden mit Wikung vom 18.7. nur für folgende Landesteile aufgehoben:
- Västerbotten (für Wassersportler wohl eher uninteressant, da weit im Norden)
- Kalmar
- Blekinge
- Skåne
- Halland
Damit ist aber die Region Västra Götaland mit Göteborg und Marstrand immer noch ein Gebiet, aus dem keine Einreise nach Dänemark erfolgen darf.
11.6.2020 Webredaktion
Schleswig-Holsteiner Wassersporter können laut Veröffentlichung auf der Homepage des dänischen Justizministeriums ohne Einschränkungen/Vorbuchungen von Häfen ab dem 15.Juni wieder mit dem Boot nach Dänemark einreisen.
Boote werden laut dieser Mitteilung Ferienhäusern gleichgesetzt.
3.6.2020 Webredaktion
Laut einer Information auf der Homepage der DSV Kreuzer-Abteilung soll nach mündlicher Bestätigung der dänischen Botschaft in Berlin und der dänischen Grenzpolizei ein Anlaufen von dänischen Häfen (mit Ausnahme der Region Kopenhagen) ab 15. Juni mit Einschränkungen wieder möglich sein.
Hier der Link zum Artikel auf der Homepage der Kreuzer-Abteilung.
Wie das funktionieren soll wird die Praxis zeigen.
2.6.2020 Webredaktion
Rechtzeitig zum Tag nach Pfingsten wurden die Beschränkungen für das Anlaufen der Helgoländer Häfen aufgehoben.
18.5.2020 Webredaktion
Gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg vom 17.5.2020 ist das Anlaufen der Helgoländer Häfen nur Yachten mit einem festen Liegeplatz auf Helgoland gestattet. Dies gilt derzeit bis zum 7.6.2020.
11.5.2020 Webredaktion
Vom Hamburger Segler-Verband hat uns folgende Zusatzinformationen erreicht:
Der Hamburger Segler-Verband wird laufend die Anregungen und Fragen aus Ihrem Kreise aufnehmen und nach Möglichkeit beantworten.
- Eine häufig gestellte Frage ist die nach dem Zu-Wasser-Lassen der Boote.
Nach Auffassung des Hamburger Segler-Verbandes ist es unter Einhaltung der Verordnung seit 6. Mai grundsätzlich gestattet, dass Boote aus den Sportanlagen/Winterlagern der Segelvereine unter Berücksichtigung des § 6, Absätze 3 und 4 individuell durch die Eigner bzw. Eignerinnen zu Wasser gebracht werden.
Da dieses Thema nicht ausdrücklich in den Verordnungen erwähnt wird, und auch auf Nachfrage dazu keine offizielle Antwort erfolgte, weisen wir darauf hin, dass unsere Auffassung nicht als Rechtsberatung verstanden werden darf.
Sie finden alle Regelungen natürlich auch auf unserer Homepage. Eventuelle Anpassungen und Interpretationen der Vorgaben der Sportamtes werden wir möglichst umgehend dort veröffentlichen.
7.5.2020 Webredaktion
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat auf ihrer Homepage unter FAQ die gültigen Regeln für Sportboothäfen aufgelistet.
In Hamburg gilt Segeln jetzt als zulässiger Individualsport. Der Hamburger Segler-Verband hat dazu Regeln zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen veröffentlicht.
2.5.2020 Webredaktion
Am 1.Mai hat die Landesregierung Schleswig-Holstein eine neue Verfügung veröffentlicht. Danach gilt ab 4.Mai: Sportboothäfen dürfen wieder öffnen, es darf an Bord mit Einschränkungen übernachtet werden, wir dürfen die Häfen wieder verlassen und schippern.
Zitat:
Sportboothäfen dürfen im eingeschränkten Umfang wieder öffnen. Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport aus dem Winterlager, das Kranen oder Slippen und die weiteren Maßnahmen, um das Boot seetüchtig zu machen), die Benutzung des Bootes als auch das Einlaufen in den Hafen und das Auslaufen aus dem Hafen ist erlaubt. Strom und Wasserversorgung soll wieder gewährleistet sein. Im Übrigen gelten die Hygieneregeln nach § 9 und das Kontaktverbot nach § 2 Abs. 2 weiterhin. Einschränkungen gelten für den Betreiber des Sportboothafens im Hinblick auf die Duschen und Gemeinschaftsräume. Hier ist auf eine häufige Reinigung und Desinfektion zu achten. Eine Übernachtung auf dem Boot ist nur erlaubt, sofern es über sanitäre Einrichtungen verfügt. Die Toiletten des Sportboothafens dürfen nachts nicht benutzt werden und sind zu schließen
30.4.2020 Webredaktion
Seit gestern Abend wird in Presse, Rundfunk, Fernsehen und dem Internet darüber berichtet, dass die Beschränkungen für den Segelsport zumindest in Teilbereichen aufgehoben werden.
Schleswig-Holstein
Die Sportboothäfen dürfen wieder öffnen und auch Nicht-Schleswig-Holsteiner dürfen wieder zu ihren Booten. Siehe hierzu die Pressemitteilung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 29.4.2020 sowie das Statement der Kieler Landesregierung vom 30.4.2020.
Hamburg
Arbeiten von Eignern an ihren Booten. Siehe hierzu die Einzelheiten auf der Homepage des Hamburger Segler Verbandes vom 27.4.2020.
Mecklenburg-Vorpommern
Zutritt auf das eigene Boot, Abslippen/Kranen, Übernachten an Bord, auf Gewässern fahren sind laut Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO mit Einschränkungen, die sich aus den Verordnungen ergeben, erlaubt.