
Am Sonntag, den 8.02.2009 trafen wir uns in Wedel zum Abaton-Challenge.

Am Sonntag, den 8.02.2009 trafen wir uns in Wedel zum Abaton-Challenge.

Wir haben uns getraut. Mit kleinen und ein paar größeren Baustellen, mehr als wir uns gewünscht haben, ist die neue Seite nun online. Mit etwas Herzklopfen fragt sich die Redaktion, ob die Seite Interesse finden und durch die Beiträge derjenigen lebendig wird, die unter unserem Stander aktiv sind.
"Cool Runnings" auf der Elbe,
Einen modernen Renner als „Geheimwaffe“ haben sich Rosi und Eggert Schütt zugelegt.
Auch auf der Ostsee gibt es Sonderrechte. Sie bleibt das Klo der 300 Kreuzfahrtschiffe, die dort jährlich unterwegs sind. Der Dachverband der Kreuzfahrtreeder (CLIA) hat nach Angaben des World Fund for Nature (WWF) eine Selbstverpflichtung zur Reinhaltung des Binnenmeers abgelehnt. Damit dürfen auch weiterhin die meisten dieser 300 Kreuzfahrtschiffe ihre Klospülungen und Abwässer ungeklärt in die Ostsee einleiten. Man rechnet pro Jahr mit bis zu 100 Millionen Klospülungen und 1,6 Milliarden Litern Schmutzwasser. Am Kreuzfahrtterminal in Kiel hat 2007 keins der 114 anlegenden Schiffe von den dortigen Entsorgungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Bisher werden nur bei drei von 20 Kreuzfahrt-Gesellschaften die Abwässer an Bord oder im Hafen geklärt (AIDA-Cruises, Deilmann und Hurtigrute).
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 9. Juli 2008)
Die Sache mit dem "Kartendatum", von Jürgen-Christian Schaper
Als ich im vergangenen Jahr mit einem sehr erfahrenen Schiffer segelte und ihn im Hinblick auf die GPS-Navigation und das an Bord vorhandenen Kartenmaterial nach dem "Datum" des Geräts bzw. der Karten fragt, bekam ich nur die verdrossene Antwort: "Die Karten sind alle neu." Das hatte ich gar nicht bestritten - allerdings auch nicht gemeint. Meine Frage bezog sich vielmehr auf die Angaben des geographischen Bezugssystem des Gerätes wie der Karten.
Radarreflektoren – Regeln und Realität, von Götz-Anders Nietsch
Seit über 40 Jahren gehören Radarreflektoren auf Sportbooten zum Kenntnisstand der Wassersportler über Sicherheitsausrüstung. Es hat diverse Berichte, Versuche und Seeunfall-Untersuchungen gegeben mit entsprechenden Empfehlungen. Über die Bedeutung des „Gesehenwerdens“ dürfte es keine Zweifel mehr geben, insbesondere bei dem zunehmend schnelleren und dichteren Verkehr, der auch bei Nebel nicht nachlässt. Daher ist es sicher angebracht, den eigenen Ausrüstungszustand einmal wieder zu überprüfen. Als erstes stellen sich die Fragen: Was wird vorgeschrieben oder empfohlen? Was bietet der Handel an? Und schon geht die Unsicherheit los.
18.Januar 2009, Rosi Eckhoff-Schütt
Am Freitag haben einige Crew-Mitglieder den berühmt berüchtigten Ersthelfer-Kurs absolviert. Nun wissen wir, wie wir Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, BAK eben, kontrollieren können und wie wir damit umgehen, wenn einer schon so "richtig sch.........e" aussieht. "Nicht lang schnacken, Kopf in' Nacken" heißt die Devise, und wenn er schnauft, dann wird er fix auf die Seite gerollt. Geht auch, wenn der "er" eine "sie" ist.
Es gab natürlich noch mehr zu lernen und das wurde intensiv gemacht. Nehmt euch in Acht, wenn wir mit dem Defibrillator über den Steg laufen! Wir können damit umgehen.....
Ein fester Bestandteil des Minicupper Regatta-Kalenders ist der Cup der Eisbeine in Schwerin. In der Regel macht dieser aufgrund der zeitlichen Einordnung im Januar seinem Namen alle Ehre. Nachdem es im letzten Jahr relativ warm war, pfiff diesmal wieder ein kalter Süd-Südostwind um 4 mit Boen und einsetzendem Regen.
Die Notrufnummer 124 124 der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger führt nicht bei allen Mobilfunkprovidern zuverlässig zu einer Verbindung zu den Seenotrettern. Die Kreuzer-Abteilung des DSV empfiehlt deshalb, im Mobiltelefon folgende Telefonnummern der Seenotleitung zu speichern: +49 421 53 68 70. Es wird darauf hingewiesen, dass der Mobilfunk im Notfall kein Ersatz für den UKW-Seefunk ist! Zu groß sind auf See die Funklöcher der Provider.
Weitere Hinweise gibt die Meldung: „Der sichere Draht zu den Seenotrettern“ auf http://www.kreuzer-abteilung.org/.
(Quelle: Mitt. Des DSV V/2008)
Mit der zunehmenden Zahl der in Nord- und Ostsee errichteten Windparks (OWP) stellt sich die Frage nach deren Befahrbarkeit durch Klein- und Sportfahrzeuge. In einem Gespräch zwischen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD NW) und dem Deutschen Segler-Verband (DSV) wurde deren grundsätzliche Befahrbarkeit entsprechend § 7 Abs. 2 und 3 VO KVR bestätigt. Die WSD NW zeigte Verständnis für die Position des DSV, der die Aufhebung des generellen Befahrverbotes von OWP für Fahrzeuge unter 24 Meter Rumpflänge nach Abschluss der Bauphase fordert. Die WSD NW zeigt Verständnis für den Standpunkt des DSV, wird aber im Anschluss an die Bauphase des OWP „Alpha Ventus“ noch in einer Erprobungsphase Erkenntnisse gewinnen, um die Bedingungen für eine Befahrbarkeit der OWP-Fläche durch die Kleinschifffahrt festlegen zu können.(Quelle: http://www.dsv.org/)
Neueres siehe auch hier