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03.12.2018 Hartmut Pflughaupt

Am 30. November 2018 trat eine neue Verordnung (ETSI-Standard EN301025 V2.2.1) für UKW-Seefunkgeräte der Klasse D-DSC in Kraft. Seit diesem Datum dürfen nur noch UKW-Seefunkgeräte in die EU importiert werden, die mit einem eingebauten GPS-Empfänger ausgerüstet sind und über die Anschlussmöglichkeit einer externen GPS-Antenne verfügen.

Alle Geräte, die bis zum 30. November 2018 in die EU importiert wurden und die keinen GPS-Empfänger haben, dürfen aber weiterhin von den Importeuren sowie Groß- und Einzelhändlern verkauft werden. Es ist aber abzusehen, dass alle Hersteller künftig Geräte anbieten werden, die den neuen Regularien entsprechen.

Selbstverständlich dürfen alle bereits vorhandenen UKW-Seefunkgeräte auf den Booten weiter verwendet werden.

Viele der aktuell auf dem Markt erhältlichen UKW-Seefunkgeräte können übrigens vom Hersteller/Händler so programmiert werden, dass 1. keine MMSI-Nummer und 2. keine ATIS-Kennung eingegeben werden kann und die Geräte dann nicht als GMDSS bzw. ATIS-fähig anzusehen sind. Mit anderen Worten: Wer kein SRC hat kann sehr wohl ein entsprechend programmiertes aktuelles Funkgerät anschaffen und benutzen.

Und hier noch einmal eine Aufstellung, mit welchem "Funkschein" wo und welche Seefunkanlage betrieben werden darf:

  Binnenschifffahrts-
funk
UKW-Seefunk
ohne GMDSS
UKW-Seefunk
mit GMDSS
 

Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen
(UKW-Sprechfunkzeugnis)

 Ja  Ja  Nein Zeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden
(sie sind unbefristet gültig)
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst
(Allgemeines Sprechfunkzeugnis) 
 Ja  Ja  Nein Zeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden
(sie sind unbefristet gültig)
UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
(UBI) der Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken Koblenz
 Ja  Nein
aber s.unten*
 Nein Zeugnisse, die ab dem 1.1.2003 ausgestellt wurden 
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis
Short Range Certificate (national ausgestelltes SRC)
 Nein  Ja  Ja  
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Long Range Certificate (national ausgestelltes LRC)
 Nein  Ja  Ja  
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I
(UKW-Betriebszeugnis I)
Ja Ja Ja Zeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden
(sie sind unbefristet gültig)
Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker II
(UKW-Betriebszeugnis II)
Ja Ja Ja
(nur national)
Zeugnisse, die bis zum 31.12.2002 ausgestellt wurden
(sie sind unbefristet gültig)

* Mit dem UBI darf in der Zone 2 gemäß der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO) am UKW-Seefunk teilgenommen werden, sofern das Gerät nicht GMDSS-fähig ist. Es handelt sich dabei u.a. um folgende Reviere: Elbe bis Cuxhaven, NOK, Kieler Förde bis Laboe, Schlei, Flensburger Förde. Die genauen Grenzen stehen in der Verordnung.

 

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