04.02.2014 Hartmut Pflughaupt
Wasser hat zwar keine Balken, aber ein paar Striche auf der Seekarte können viel dramatischer sein. Die Rede ist von Verkehrstrennungsgebieten (VTG), wie diese Autobahnen auf See korrekt heißen. VTGs sind überall, nicht nur im Englischen Kanal. Sie sind gefährlich, nicht wegen Wind und Wellen oder wegen großer Schiffe, sondern wegen der Bußgelder, die hier lauern.
Marc Guillemot, dem bekannten Einhand-Weltumsegler („Safran“ Vendee Globe 2012) wäre es fast zum Verhängnis geworden. Bei dem Versuch einen neuen Einhand-Rekord um die Britischen Inseln und Irland zu schaffen, geriet er in ein Verkehrstrennungsgebiet im Englischen Kanal. Da ließ die Vorladung nicht lange auf sich warten. Unter Androhung einer Geldbuße von 100.000 Britischen Pfund sollte er sich in England stellen. Mit Mühe konnte er eine Gnadenfrist bis nach dem Vendee Globe aushandeln. Doch dem Pechvogel fiel der Kiel ab! Er wurde gerettet, hatte dafür aber keine Ausreden mehr: Schon ein paar Tage später musste er vor dem Gericht erscheinen.
Es wurden dann „nur“ 9000 Pfund Strafe und 4000 Pfund Kosten gegen ihn festgesetzt.
Seine Kollegen hinderte das nicht, in Scharen schon bei Cap Finistere wieder quer durch ein VTG zu segeln, diesmal ohne Ahndung der Behörden, aber mit zahlreichen Protestsituationen untereinander. Auch in der Regatta sind polizeiliche Normen einzuhalten!
VTGs gibt es nicht nur im Ausland, auch in der Elbmündung, der Kadett-Rinne oder am Kieler Leuchtturm kann es einen erwischen. Die deutschen Behörden sind vergleichsweise zahm, was die Höhe der Strafe angeht, aber € 1.500 sind auch schon mal drin.
Dabei ist es einfach, sich diesem Nervkram zu entziehen. Es ist ja nicht verboten, als Sportboot ein VTG zu befahren; man sollte es aber bitte in Fahrtrichtung rechts tun und beim Queren wirklich den rechtwinkeligen Kompass-Kurs einhalten.
Besser ist es, man hält sich aus diesen kommerziellen Autobahnen der Frachter, Tanker und Lotsen heraus.
Verhalten im Verkehrstrennungsgebiet – VTG
(Traffic Separation Scheme, TSS) KVR Regel 10
So machen Sie es richtig:
- Die Fahrtrichtung im Einbahnweg einhalten
- Von der Trennzone „Mittelstreifen“ freihalten
- Queren vermeiden, sonst jedenfalls Kurs (Kielrichtung) im rechten Winkel
- Möglichst am Beginn/Ende Einlaufen/Auslaufen, sonst in kleinem Winkel „einschleichen“
- Sportboote dürfen Maschinenfahrzeuge nicht behindern
Mit freundlicher Genehmigung des Autors, dem Kieler Rechtsanwalt Hans-Eckhard "Ecki" von der Mosel, Seglern als Leiter der KYC-Seeregatten, darunter Seebahnen der Kieler Woche, MAIOR und BlueRibbonCup, bekannt.
Siehe auch "Das gibt's auch"
Veröffentlichung des Seekartenausschnitts mit freundlicher Genehmigung des NV-Verlages.