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Es gab viel Verwirrung in der letzten Zeit

  • über das blaue Schild mit dem Sternenkranz in vielen Häfen
  • über zugelassene Grenzübergangsstellen
  • über Grenzerlaubnisse
  • über Schengen-Außengrenzen
  • über deutsche Polizeikontrollen
  • über noch mehr polnische Polizeikontrollen
  • über deutsche Gründlichkeit und skandinavische Großzügigkeit

 

Nun haben die Behörden dankenswerterweise erstmalig eine Deregulierung herbeigeführt.

Nach wie vor gilt:

  • Die seewärtige Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland ist nach den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex eine Außengrenze, die mit Überfahren der Grenzlinie des Küstenmeeres (12-sm-Zone) überschritten wird.
  • Es gibt keine "Gestellungspflicht" des Bootsführers bei der Grenzpolizei vor oder nach einem Grenzübertritt. Ausweispapiere müssen mitgeführt werden. Kontrollen durch die Polizei werden nach Ermessen vorgenommen. Hinweise in den Häfen sind zu beachten.

 

Neu ist: (Stand Dezember 2007)

  • Bei Reisen, die ausschließlich Häfen der Mitgliedstaaten umfassen, die das Schengenrecht voll anwenden - das sind für den Bereich der Ost- und Nordsee derzeit Deutschland, alle skandinavischen Staaten, Polen, Litauen, Lettland, Estland, die Niederlande, Belgien und Frankreich - wird die Ein- und Ausreise als Binnengrenzverkehr gewertet. Damit muss für diese Reisen keine zugelassene Grenzübergangsstelle mehr angelaufen werden. Einer Grenzerlaubnis bedarf es in diesen Fällen nicht mehr.
  • Für Reisen nach und von allen anderen Staaten - unter anderem Russland, Großbritannien und Irland - ist weiterhin das Anlaufen eines als Grenzübergangsstelle zugelassenen Hafens vorgeschrieben (er ist durch das blaue Schild mit dem Sternenkranz gekennzeichnet). Eine Liste dieser zugelassenen Grenzübergangsstellen findet man in der oben angeführten Broschüre. Sollen andere Häfen für die Ein- und Ausreise genutzt werden, bedarf es auch weiterhin der vorherigen Beantragung und Ausstellung einer Grenzerlaubnis.
  • Werden Kontrollen vorgenommen, so besteht für den Bootsführer die Verpflichtung, ein Dokument mit Angaben aller technischen Merkmale des Schiffes sowie der Namen der an Bord befindlichen Personen zu übergeben. Einen Mustervordruck findet man ebenfalls unter der oben angegebenen Internet-Adresse.

     

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